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Pflegevertretung

Urlaubs- und Verhinderungspflege kann im Verhinderungsfall der Pflegeperson in Anspruch genommen werden. Ist die private Pflegeperson krank oder nimmt sich Urlaub, übernimmt die Pflegeversicherung jetzt bis zu sechs Wochen im Kalenderjahr die nachgewiesenen Kosten einer Verhinderungspflege bzw. Urlaubsvertretung.

Die Pflegevertretung kann allerdings erst beansprucht werden, wenn der Pflegebedürftige zuvor sechs Monate in der häuslichen Umgebung gepflegt worden ist. Die Pflegekasse zahlt pro Kalenderjahr bis zu 1.612 Euro für die Verhinderungspflege an entfernte Verwandte, Nachbarn oder einen Pflegedienst.

Pflegende Angehörige können uns stundenweise beauftragen sie in der Häuslichkeit zu vertreten. Den entsprechenden Bedarf klären wir vorab und erstellen ein individuelles Angebot.