Erhalten Pflegebedürftige, die privat von Angehörigen oder Freunden – also nicht von einem professionellen Pflegedienst – gepflegt werden. Die Höhe des Pflegegeldes richtet sich nach dem Pflegegrad und danach, ob eine erheblich eingeschränkte Alltagskompetenz vorliegt.
Leistungen der Pflegeversicherung
Die Pflegeversicherung unterstützt Sie bei der Pflege von Angehörigen, Freunden und Bekannten in der häuslichen Umgebung. Gerade „die Pflege zu Hause“ will die Pflegeversicherung fördern. Dabei kann man zwischen selbst geleisteter Pflege durch Angehörige oder einem professionellen Pflegedienst wählen. Beides ist auch kombinierbar. Da sich manchmal die besten Planungen nicht auf Knopfdruck durch unvorhersehbare Ereignisse bestimmen lassen, können Sie die Versorgungsformen den persönlichen Voraussetzungen und Rahmenbedingungen anpassen.
Die Pflegeversicherung bietet Ihnen im Rahmen ihrer Möglichkeiten Flexibilität.
Die Leistungen der Pflegeversicherung richten sich nach dem ermittelten Pflegegrad. Neben Pflegegeld und Pflegesachleistungen können auch Kombinationen aus beiden in Anspruch genommen werden.
Im Unterschied zu einer akuten Erkrankung ist die Pflegebedürftigkeit meist eine dauerhafte Einschränkung. Darum kommt die Pflegeversicherung erst zum Einsatz, wenn man auf Dauer – voraussichtlich jedoch für mindestens sechs Monate – wegen einer Krankheit oder Behinderung in erheblichen Umfang Hilfe benötigt. Einen Anspruch auf Pflege hat man nur, wenn in den folgenden vier Bereichen ein Hilfebedarf besteht.
- Körperpflege, zum Beispiel baden oder Zahnpflege
- Ernährung, zum Beispiel mundgerechte Zubereitung der Nahrung
- Bewegung, an- und auskleiden, gehen oder die Wohnung verlassen
- hauswirtschaftliche Versorgung, zum Beispiel kochen oder die Wohnung reinigen