Wann bekomme ich zusätzliche Leistungen durch das Sozialamt?
Das Sozialamt gewährleistet unter bestimmten Voraussetzungen Hilfe:
- bei nicht ausreichenden Leistungen der Pflegeversicherung
- wenn eine Einstufung in die Pflegeversicherung nicht erfolgt, da die Einschränkungen
für die Verrichtungen des täglichen Lebens, noch nicht schwer genug sind
Die §§ 68 und 69 Gesetz SGB XII gewähren Ihnen den Anspruch auf Pflege, der § 70 die Hilfe zur Weiterführung des Haushaltes.
Voraussetzungen für diese Hilfe sind Grenzen für Einkommen und Vermögen. Diese Sätze können sich von Zeit zu Zeit ändern (in der Regel zum 01. Juli eines jeden Jahres).
Sollten Sie diese Sätze nur knapp überschreiten, besteht die Möglichkeit, dass Sie Leistungen vom Sozialamt erhalten,
aber einen Eigenanteil zur Pflege tragen müssen.
Die Unterstützung durch das Sozialamt orientiert sich immer am Einzelfall.
Lassen Sie sich daher von uns beraten!
