Die Leistungen bei Pflegebedürftigkeit sind bei der Pflegekasse zu beantragen.
Wir haben für Sie verschiedene Anträge hinterlegt:
- Antrag auf Leistungen der Pflegeversicherung >>
- Antrag auf Verhinderungspflege >>
Nach Antragstellung veranlasst die Pflegekasse eine Prüfung durch den Medizinischen Dienst der Grad der Pflegebedürftigkeit vorliegt.
Für den MDK steht hierbei der Grad der Selbstständigkeit im Fokus. In welchem Umfang ist eine Alltagsbewältigung ohne fremde Hilfe möglich? Dafür maßgeblich ist, wie viel Hilfe ein pflegebedürftiger Mensch bei verschiedenen Verrichtungen benötigt. Dabei werden 6 Lebensbereiche betrachtet und alle erkennbaren Einschränkungen erfasst: Mobilität, kognitive und kommunikative Fähigkeiten, Selbstversorgung, Umgang mit Krankheits- und therapiebedingten Anforderungen, Gestaltung des Alltagslebens. Mit unterschiedlicher Gewichtungen ergibt sich daraus in der Gesamtbewertung der Pflegegrad.

