Seit im Herbst 2009 das Pflege-Weiterentwicklungsgesetz in Kraft getreten ist, werden die von Pflegediensten und -einrichtungen erbrachten Leistungen einmal jährlich geprüft.
Es gibt einheitliche Prüfkriterien, die es den Pflegebedürftigen und ihren Angehörigen ermöglichen, sich anhand von Noten über die Qualität der Pflege zu informieren.