
Die Leistungen bei Pflegebedürftigkeit sind bei der Pflegekasse zu beantragen.
Wir haben für Sie verschiedene Anträge hinterlegt:
- Antrag auf Leistungen der Pflegeversicherung >>
- Antrag auf Verhinderungspflege >>
Nach Antragstellung veranlasst die Pflegekasse eine Prüfung durch den Medizinischen Dienst der
Krankenversicherungen, ob die Voraussetzungen der Pflegebedürftigkeit erfüllt sind und welcher
Grad der Pflegebedürftigkeit vorliegt.
Für den MDK steht hierbei der Grad der Selbstständigkeit im Fokus. In welchem Umfang ist eine
Alltagsbewältigung ohne fremde Hilfe möglich? Dafür maßgeblich ist, wie viel Hilfe ein pflegebedürftiger
Mensch bei verschiedenen Verrichtungen benötigt. Dabei werden 6 Lebensbereiche betrachtet und
alle erkennbaren Einschränkungen erfasst: Mobilität, kognitive und kommunikative Fähigkeiten,
Selbstversorgung, Umgang mit Krankheits- und therapiebedingten Anforderungen, Gestaltung des
Alltagslebens. Mit unterschiedlicher Gewichtungen ergibt sich daraus in der Gesamtbewertung der
Pflegegrad.



Häusliche Krankenpflege kann nur durch den Haus- oder Facharzt verordnet werden.
Hier bieten wir Ihnen eine Übersicht der verordnungsfähigen Leistungen an:
- Richtlinie zur häuslichen Krankenpflege >>
Wann bekomme ich zusätzliche Leistungen durch das Sozialamt?
Das Sozialamt gewährleistet unter bestimmten Voraussetzungen Hilfe:
- bei nicht ausreichenden Leistungen der Pflegeversicherung
- wenn eine Einstufung in die Pflegeversicherung nicht erfolgt, da die Einschränkungen
für die Verrichtungen des täglichen Lebens, noch nicht schwer genug sind
Die §§ 68 und 69 Gesetz SGB XII gewähren Ihnen den Anspruch auf Pflege,
der § 70 die Hilfe zur Weiterführung des Haushaltes.
Voraussetzungen für diese Hilfe sind folgende Grenzen für Einkommen und Vermögen:
- Vermögen nicht über 2.301,00 €
- Monatliches Einkommen / monatliche Rente zuzüglich der Miete nicht über 767,00 €
Diese Sätze können sich von Zeit zu Zeit ändern (in der Regel zum 01. Juli eines jeden Jahres).
Sollten Sie diese Sätze nur knapp überschreiten, besteht die Möglichkeit, dass Sie Leistungen vom Sozialamt erhalten,
aber einen Eigenanteil zur Pflege tragen müssen.
Die Unterstützung durch das Sozialamt orientiert sich immer am Einzelfall.
Lassen Sie sich daher von uns beraten!

Wir beraten Sie zu allen Fragen der Eigenleistungen kostenlos in unserem Büro.
Erstbesuch pro Einsatz 61,71 €, zuzügl. 5,16 € Wegepauschale
· Ermitteln des Hilfebedarfs
· Absprechen der Leistungen und Einsatzzeiten
· Umfassende Beratung zu Leistungsansprüchen
Verwaltungspauschale monatlich 17,61 €
· Einholen von Rezepten, Verordnungen und Überweisungen
· Einlesen der Chipkarte
· Beschaffung von Medikamenten und Inkontinenzartikeln
· Beschaffung von Pflegehilfsmitteln z. B. Rollator, Urinbeutel …
· Transfer von Stuhl- und Urinproben, Abstrichen zur Arztpraxis
· Postausgang von Verordnungen und Rezepten
Servicepauschale pro Einsatz 17,44 €, zuzügl. 6,00 € Wegepauschale
· Ein kurzer Besuch von max. 15 Minuten
· Anlegen und Entfernen von Prothesen, Stützkorsett
· Gewinnung von Stuhl-, Urin- und Sputum-Proben
· Blutentnahmen
MDK Begutachtung pro Einsatz 61,71 €, zuzügl. 6,00 € Wegepauschale
· Konkretisierung des Termins mit dem MDK
· Vorbereitung des Besuches
· Präsenz bei der Begutachtung
Visite mit Hausarzt pro Einsatz 45,36 €, zuzügl. 6,00 € Wegepauschale
· auf Wunsch des Kunden Hausbesuch mit dem Hausarzt
· Terminabsprache
· Vorbereitung des Besuches
Noteinsatz pro Minute 1,00 €, zuzügl. 6,00 € Wegepauschale
· Einsatz außerhalb des Pflegeeinsatzes
Sicherheitsbesuch pro Einsatz 12,73 €, zuzügl. 6,00 € Wegepauschale
· Kurzer Besuch von 10 Minuten ohne Leistungen
Haushaltshilfe pro Stunde 43,48 €, zuzügl. 6,00 € Wegepauschale
· Reinigung der Wohnung, Treppenhaus
· Wäsche reinigen, bügeln, einsortieren
· Blumenpflege
· Einkaufen
§ 45 in WG pro Stunde 26,00 €
· Spielen, Singen, Tanzen
· Vorlesen, Puzzeln, Fotos anschauen
· Durchführung von Spaziergängen zur Förderung der Beweglichkeit
· Erinnerungsarbeit, Zuordnungsspiele (Memory)
· die allgemeine Beaufsichtigung während der Abwesenheit der Pflegeperson
§ 45 in Häuslichkeit pro Stunde 43,48 €, zuzügl. Wegepauschale 5,16 €
· Spielen, Singen, Tanzen
· Vorlesen, Puzzeln, Fotos anschauen
· Durchführung von Spaziergängen zur Förderung der Beweglichkeit
· Erinnerungsarbeit, Zuordnungsspiele (Memory)
· die allgemeine Beaufsichtigung während der Abwesenheit der Pflegeperson
Urlaubspflege in WG 5 Stunden pro Tag (1 Stunde = 21,00 €)
· die Urlaubspflege in der WG wird 24 Stunden gewährleistet
Urlaubspflege in Häuslichkeit 15 Minuten 18,93 €, zuzügl. 5,16 € Wegepauschale
· die Urlaubspflege in der Häuslichkeit richtet sich nach dem Bedarf des Pflegebedürftigen
Beratung kostenlos in unserem Büro
· umfassende Beratung zu Leistungsansprüchen
· Hilfestellung beim Ausfüllen von Anträgen z. B. Zuzahlungsbefreiungen, Sozialamt …